Energieausweis für Ihre Immobilie
Ohne gültigen Energieausweis dürfen Sie weder verkaufen noch vermieten. Wir stellen die nötigen Unterlagen zusammen und sorgen dafür, dass Sie einen gültigen Ausweis bekommen – ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

GESETZLICHE PFLICHT
Der Energieausweis ist keine Formalität, sondern Pflicht
Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss bei jedem Verkauf und jeder Vermietung ein gültiger Energieausweis vorliegen. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Fehlende oder unvollständige Angaben in der Immobilienanzeige können außerdem mit einem Bußgeld geahndet werden.
Viele Eigentümer erfahren das erst, wenn das Inserat schon online stehen soll. Wir kümmern uns rechtzeitig darum, damit beim Verkauf oder der Vermietung nichts ins Stocken gerät.

Das übernehmen wir für Sie
Fertigen Ausweis übergeben
Sie erhalten den gültigen Energieausweis rechtzeitig vor der Vermarktung – ohne selbst Termine koordinieren oder Formulare ausfüllen zu müssen.
Welcher Ausweis für Ihre Immobilie infrage kommt
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, und nicht für jede Immobilie ist jeder davon zulässig.
Unterlagen zusammenstellen
Wir sammeln die nötigen Angaben zu Baujahr, Heizung, Fenstern und Dämmung – bei Bedarf auch direkt vor Ort, wenn Unterlagen fehlen.
Passenden Ausweis organisieren
Wir beauftragen für Sie einen zugelassenen Aussteller und sorgen dafür, dass der richtige Ausweistyp für Ihre Immobilie erstellt wird.
Verbrauchsausweis
Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Möglich für die meisten Bestandsgebäude, sofern ausreichend Verbrauchsdaten vorliegen.
Bedarfsausweis
Berechnet den Energiebedarf anhand von Bausubstanz, Dämmung und Anlagentechnik, unabhängig vom bisherigen Nutzerverhalten. Für bestimmte Altbauten mit wenigen Wohneinheiten gesetzlich vorgeschrieben.