
Eine vermietete Immobilie verkaufen
Der Mietvertrag geht beim Verkauf automatisch auf den Käufer über. Das verändert die Käufergruppe, die Vermarktung und oft auch den erzielbaren Preis – wir wissen, worauf es dabei ankommt.
BESONDERE AUSGANGSLAGE
Vermietet verkauft sich anders als leer
Mit Mieter verkauft eine Immobilie fast immer an einen anderen Käufertyp als eine leere Wohnung: Kapitalanleger statt Selbstnutzer. Die suchen vor allem eine verlässliche Rendite und prüfen Mietvertrag, Mietspiegel und bisherige Mieterhistorie genau.
Wir bereiten die Unterlagen so auf, dass Kapitalanleger genau die Informationen bekommen, die sie für ihre Entscheidung brauchen, und sprechen dabei auch unsere Investoren-Kontakte gezielt an – oft schneller als über ein offenes Inserat.

Dominik G. Kneifel
Geschäftsführer & Inhaber
0821 71049083
info@kb-immo.net
Was beim Verkauf mit Mieter zu beachten ist
Mit dem Eigentumswechsel tritt der Käufer in den bestehenden Mietvertrag ein, zu denselben Konditionen. Der Mieter muss dem Verkauf nicht zustimmen und kann nicht gekündigt werden, nur weil die Immobilie verkauft wird.
Wird eine vermietete Wohnung erstmals in Wohnungseigentum umgewandelt und dann an einen Dritten verkauft, kann dem Mieter unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zustehen. Wir prüfen vorab, ob das bei Ihrer Immobilie der Fall ist.
Kapitalanleger kalkulieren über die Rendite, nicht über den emotionalen Wert einer Wohnung. Eine vermietete Immobilie erzielt deshalb häufig einen etwas niedrigeren Preis als eine vergleichbare, leere Immobilie – dafür oft einen schnelleren Verkauf an einen entscheidungsstarken Käufer.
Der Mieter muss Besichtigungen innerhalb angemessener Fristen dulden, hat aber ein Recht auf rechtzeitige Ankündigung. Wir stimmen alle Termine direkt mit ihm ab, damit der Verkauf nicht zur Belastung für das bestehende Mietverhältnis wird
Käufer verlangen in der Regel Einsicht in den Mietvertrag, die letzten Nebenkostenabrechnungen und eine Übersicht über geleistete Kautionen. Wir stellen diese Unterlagen vorab zusammen, damit der Verkauf nicht daran hängen bleibt.
Der neue Eigentümer kann dem Mieter grundsätzlich nur wegen Eigenbedarfs kündigen, nicht allein wegen des Eigentümerwechsels. Für die Kündigungsfrist gelten die normalen gesetzlichen Fristen, gestaffelt nach Mietdauer.